Der SchifferJohann Christian Hinrich Dondorff in Rostock hatte das nachfolgende Testament verfasst. Er ist Bruder des Joachim Philipp Carl Dondorff, Bürgermeister von Loitz in Mecklenburg-Vorpommern.
In dem Testament kommen folgende Namen vor:
Jochim Hellmuth Gottfried Dondorff
Peter Christian Heinrich Dondorff
Christina Catharina Magdalena Dondorff
Anna Catharina Dondorff
Sophie Permin
Paepke, Sekretär
Karsten, Detloff Ludolph, Dr., Senator in Rostock
Wiechmann, Michael, Senator in Rostock
Stever, Johann Christian Theodor, Pronotar in Rostock
In dem Testament kommen folgende Namen vor:
Peter Christian Heinrich Dondorff
Christina Catharina Magdalena Dondorff
Anna Catharina Dondorff
Sophie Permin
Paepke, Sekretär
Karsten, Detloff Ludolph, Dr., Senator in Rostock
Wiechmann, Michael, Senator in Rostock
Stever, Johann Christian Theodor, Pronotar in Rostock
Testament des Johann Christian Hinrich Dondorff, Rostock, vom 1. April 1817
(Original im Stadtarchiv Rostock U 4e
- 109.9.)
Im
Namen Gottes, Amen!
Wenn
schon im Allgemeinen die Erfahrung es bestätigt, daß die letzte Todesstunde uns
Menschen oft unerwartet, und ohne daß wir uns hirzu als Christen gehörig
vorbereitet haben, schlägt, und drum ich, in Hinsicht auf mein Gewerbe, und auf
die Kränklichkeit meines Körpers, besondere Ursache habe, jene Stunde des
Uebergangs in die Ewigkeit beständig ins Auge zu faßen, und daher vorzüglich
mich in Hinsicht und nur seit Jahren durch Zeit, Umstände und widrige
Schicksale mir nur noch übrig gebliebenen irdischen Güther solche Verfügungen
zu treffen, daß diese nur denjenigen zu Theil werden, denen meine Liebe sie
zugedacht, und die sie zum Theil durch ihr unermüdetes Bestreben für mein Wohl
verdient haben; so will und verordne ich demnach - indem ich zuförderst und vor
allem meine Seele, wenn sie diese irdische Hülle verlaßen wird, dem
grundgütigen Gott, der schon hier in dieser Welt mir so manche drückende
Schicksale und Leiden überstehen und tragen half, empfehlen, und ihn bitte, daß
er sie in sein Gnadenreich aufnehmen möge. -
§.1.
Daß
mein Körper, falls nicht die göttliche Vorsehung wegen meines Gewerbes ein
anderes Schicksal über mich beschloßen, und jenen etwa den Wellen des
stürmenden Meeres übergeben, oder mich in ein fremdes Land, und entfernt von
meinen Verwandten und Erben, von dem Geiste getrennt werden sollte,
christenständig, jedoch ohne alles Gepränge, zu Erde bestattet werden soll. Dann
§.2.
in
Hinsicht meiner zeitlichen Güther, so setze ich hierdurch zu Erben ein meine
vier eheliche Kinder, namentlich (Geschwistern Dondorff)
1. Jochim
Hellmuth Gottfried
2. Peter
Christian Heinrich
3. Christina
Catharina Magdalena
4.
Anna Catharina
und sollen
diese meinen gesammten Nachlaß, er bestehe worin, oder habe Namen, wie; er
wolle, wenn sie zuvor das im gleich folgenden §. 3. bestimmten Legat hierzu ausgekehret haben werden, erhalten haben,
und unter sich in vier gleiche Theile theilen.
Ich
legiere und vermache nämlich
§.3.
aus
meinem gesammten Nachlaße, meiner mir seit einer langen Reihe von Jahren so
treu gedienten, ja selbst alle Gefahren des Lebens mit mir getheilten, und
während meiner langen Krankheit mir so unermüdet und unverdroßen mir
beygestandenen Haushälterin Sophie
Permin, wenn diese sich bey meinem Ableben noch in meinem Dienst befindet,
und diesen nicht eigentrieblich und aus freyem Willen verlaßen hat, die baare
Summe von zweyhundert und fünfzig M n
2/3, so wie außerdem einen Aufstand Betten, bestehend in ein Unterbette, ein
Oberbette, zwey Stühle und zwey Kißen, nebst zwey flachsenen Bettlaken, welche
Stücke sie befugt seyn soll, sich aus meinem Nachlaße nach eigener Wahl
auszusuchen, und gleich nach meinem Gott gefälligen Ableben zu sich zu nehmen;
wogegen ihr das baare Legat der zweyhundert und fünfzig M. n 2/3 innerhalb drey
Monaten nach meinem Tode von meinen Erben ohne allen Abzug oder Kürzung
ausgekehret und baar ausgezahlet werden soll.
§.4.
Wenn
nun gleich ich glaube und mich überzeugt halte, daß gesammte meine vier
obgenannte Kinder und Erben, die bereits alle zu den Jahren der Erkenntniß
gekommen, und die in Hinsicht ihres mütterlichen Vermögens so vorzüglich
bedacht und abgefunden sind, diejenigen Dienste, welche die vorgenannte Sophia Permin mir geleistet hat,
erkennen, und ihr daher dasjenige Legat, was ihr im vorhergehenden §.3. von mir
ausgesetzet und worden, mit
Freuden und schuldig dankbarer Erinnerung
und auszahlen werden; so will und verordne ich dennoch hiermit, daß der-
oder diejenigen meiner vier genannten Kinder
und Erben, welcher oder welche, es sich beykommen laßen mögten, der
vorhergenannten Sophia Permin das
ihr von mir vermachte Legat im geringsten vorzuenthalten, streitig zu machen,
oder gar deshalb gerichtliche Händel anzufangen, hierdurch von mir
ausdrücklich bis auf den gesetzlichen
Pflichttheil enterbt, und der übrige Antheil des, oder der, Ungehorsamen, den
übrigen gehorsamen Kindern zugetheilet seyn soll; oder - was ich gleichfalls,
in Hinsicht der von meinen gesammten Kindern mir schuldigen kindlicher Liebe
und Gehorsam, nicht erwarte - wenn sie sogar alle vier gemeinschaftlich sich
gegen die Auskehrung des der Sophia
Permin von mir bestimmten Legats auflehnen mögten, sie sodann auch alle
vier insgesamt bis auf den gesetzlichen Pflichttheil hierdurch ausdrücklich
enterbet und beschränkt sein sollen. Der übrige Theil meines Nachlaßes, nach
Abzug des Legats und des meinen vier Kindern zukommenden Pflichttheils, aber
sodann ebenfalls der Sophia Permin
anheim fallen, und das ihr bestimmten Legat hiedurch einen
Zuwachs an seiner Größe erhalten soll.
§.5.
Sollte
der nicht wünschenswerthe Fall eintreten, daß durch Unglücksfälle, oder sonstigen
Schicksalen, mein Nachlaß bey meinem Ableben, sich so sehr vermindert hätte,
daß bey einer Theilung deßselben unter meinen Erben, die Erbportion eines jeden
nicht so viel ausmachte, als der Werth des in § 3 meiner dort genannten
Haushälterin stipulirten Legats beträgt; so soll dies dennoch hierin keine
Aenderung machen, vielmehr sollen meine Kinder und eingesetzten Erben sich auch
auf diesen Fall mit demjenigen zufrieden geben, was ihnen außer ihrem
Pflichtteil als auf welchem Letzteren sie, wenn außer dem gedachten, von ihnen an die Sophia Permin auszugkehrenden, Legat
mit meinem Nachlaße, ein Mehreres nicht übrig bleibt, hiermit ausdrücklich in
Hinsicht ihrer Erbschaft aus gedachten meinen Nachlaß beschränkt seyn sollen -
zufallen wird.
§.6.
Zu
Wegen und Stegen legire ich der Stadt
Rostock 32 ?f. n 2/3 tal.
§.7.
Damit
nun dieser mein wohlüberlegter letzte Wille auch in allen seinen Punkten in
Erfüllung gehe; so setze und verordne ich hierdurch zum Executor dieses meines
Testaments den Herrn Commercienrath Bencard
hier selbst, und bin überzeugt, daß dieser Mann, der mir während meines Lebens,
so viele Freundschaft erwiesen hat, auch nach meinem Tode mir diesen meinen
Wunsch nicht versagen, sondern diese meine letztwillige Bestimmung allenthalben
aufrecht zu erhalten suchen wird.
§.8.
Endlich
behalte ich es mir noch ausdrücklich vor, diesen meinen letzten Willen nach
Zeit und Umständen, seinem Inhalte nach, zu veränderen, oder auch ganz aufzuheben,
so wie demselben noch etwa nöthig befundene Testamentszettel beyzulegen, die,
wenn sie von mir eigenhändig unterschrieben und besiegelt sind, ihrem Inhalte
nach eben dieselbe Kraft, wie dies mein Testament selbst, haben sollen.
§.9.
Sollten
etwa eines oder mehrere Kinder und Erben vor mir versterben, so sollen deren
eheliche Nachkommen, oder, wenn auch Letztere nicht vorhanden, die übrigen
vorgenannten Miterben, in der Erbschaft meines Nachlaßes den früher
Verstorbenen hierin substituieret seyn.
§.10.
Sollte
nun schließlich dieser mein letzter Wille nicht als ein zierliches Testament
bestehen können, so will ich doch daß es als ein Codicill, als eine Schenkung
auf den Todesfall, als eine Disposition das Vaters unter seinen Kindern, oder wie
es sonst irgend in den Welten denkbar ist, aufrecht erhalten werden solle und
möge; wogegen dann auch mein früheres im Jahr 1806 bey f.f. Rath eingereichtes,
und jüngsthin auf mein Anfordern von dort zurück erhaltenes älteres Testament
hierdurch gänzlich und aufgehoben
seyn soll.
Das
zur Urkunde habe ich dies mein gegenwärtiges Testament in Gegenwart zweier
Herrn Mitglieder des Raths hierselbst eigenhändig unterschrieben und besiegelt.
So geschehen Rostock am 1sten April 1817.
Johann
Christian Hinrich Dondorff
(Siegel)
Subs. 1825 Mai 25.
Rostock d: 1sten April 1817. Auf
vorgängiges Ersuchen hatten wir Endiges unterschriebenen, Mitglieder des Raths,
am vorbenannten Tage Nachmittags 5 Uhr in das Haus des Herrn Sekretär Paepke in der M -Straße alhier verfügt. Daselbst fanden wir
den uns wohlbekannten Schiffer Herrn
Johann Christian Heinrich Dondorff in dem Zimmer Eingangs linker Hand, bey
völliger Gesundheit. Dieser uns er wünsche seinen schon schriftlich
verfaßten letzten Willen vor uns zu vollziehen, legte zu dem Ende einen Aufsatz
mit der Versicherung vor, daß solcher seine wirkliche letztwillige Disposition
enthalte und unterschrieb und besiegelte zu Bestätigung deßen, derselben in
unserer Gegenwart eigenhändig. Dies so originalisierte Testament, haben wir
darauf in dies Couvert gelegt und nach geschehener Besiegelung desselben mit
dem Petschaft des Herrn Testators und des unsrigen, jenem auf seinen des Wunsch die Zusicherung ertheilt, daß das
Testament im Archiv des Raths aufbewahrt werden solle.
Detloff
Ludolph Karsten Dr. Senator
(Siegel)
Michael Wiechmann Senator
(Siegel)
Seite 1 Rückseite
Nro.
1
Rundstempel
4
Schillinge
1825
Stierkopf
In
dem §pho 8 meine am 1ten April 1817 errichteten und bei f. f. Rath deponirten
Testamentes, habe ich mir vorbehalten, demselben Testamentszettel oder
Codicille beizulegen, und habe solche darin zum Voraus bestätiget.
Indem
ich nun von dieser mir zustehenden Befugniß Gebrauch mache, verordne ich
Da
der von mir im §pho7 meines Testamentes zum Executor desselben ernannte Commerzienrath Bencard verstorben ist,
so ernenne ich gegenwärtig dazu meinen Sohn,
Vornamens Peter Christian Heinrich, und bevollmächtige denselben hierdurch,
daß mein obengedachtes Testament seinem ganzen Inhalte nach sowohl als auch die
demselben beigelegten oder noch
beizulegenden Testamentszettel aufrecht erhalte und zur Ausführung bringe.
Daß
meine Wirthschaft nicht sogleich mit meinem dereinstigen Tode aufhören soll,
vielmehr sollen meine Erben schuldig sein, meine getreue Haushälterin Sophia Permin solange in dem von mir
gemietheten Hause wohnen zu laßen, als ich die MIethe dafür praenumerando
bezahlet habe, derselben auch sämtliche Hausgeräthschaften bis dahin zum
Gebrauche zu laßen.
Daß
nach meinem dereinstigen Tode mein Nachlaß nicht versiegelt werden soll, warum
ich in einem besonderen Exhibito bei f.f. Rath nachsuchen werde, weshalb ich es
meinen Erben ausdrücklich verbiete, nach meinem Tode die Versiegelung
nachzusuchen.
Urkundlich
habe ich diese Acta eigenhändig unterschrieben und besiegelt. Geschehen Rostock
den 26ten April 1825.
Joh. Christian Hinr. Dondorff
(Siegel)
Cuvert
Testamentum
.....codicillis .....Senatus, 1825,,,,,,d. 25.
monitor J. H.
G. Dondorff
J.
Chr. T. Stever (wohl Johann
Christian Theodor Stever)
Pronotarius
Der SchifferJohann Christian Hinrich Dondorff in Rostock ist Bruder von Joachim Philipp Carl Dondorff, der in Rostock studiert hatte und später Bürgermeister von Loitz war. Dieser führte ein Petschaft mit dem nachstehend abgebildeten Wappen des fränkischen Uradelsgeschlechts derer von Dondorff in Regensburg - "Ritterfaust fällt Lilien".
Siehe in diesem Zusammenhang auch
August Hermann Dondorff